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Hier findn Sie unsere Dienstleistungen und alle wichtigen Informationen dazu. Unter Digitale Anträge finden Sie alle Leistungen, welche Sie ganz bequem von zuhause aus erledigen können. Unter Formulare von A-Z finden Sie alle Vordrucke und Online-Formulare. 

Ausschankgenehmigung beantragen

Sie möchten eine Veranstaltung durchführen und hierbei alkoholische Getränke anbieten? Dann benötigen Sie eine gebührenpflichtige Ausschankgenehmigung nach § 12 Gaststättengesetz.

Voraussetzungen

Als Veranstalter müssen Sie die maßgeblichen rechtlichen Bestimmungen bei der Durchführung der Veranstaltung beachten, diese finden Sie ebenfalls unter folgendem Link https://www.stadt-herbolzheim.de/verwaltung-buergerservice/buergerservice/ausschankgenehmigung. Außerdem müssen Sie eine für die Veranstaltung verantwortliche Person benennen. Diese muss während der gesamten Dauer der Veranstaltung erreichbar sein.

Verfahrensablauf

Füllen Sie das online Formular vollständig aus und reichen Sie es ein.

Fristen

Antrag muss spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung gestellt werden.

Unterlagen

Keine

Kosten

Für einen Tag 22,50 €

Für jeden weiteren Tag zzgl. 9,00 €

Sonstiges

Eine Ausschankgenehmigung wird lediglich für den Verkauf von alkoholischen Getränken benötigt. Möchten Sie ausschließlich nichtalkoholische Getränke und/ oder Speisen verkaufen, wird keine Gestattung benötigt.
Betrunkenen dürfen keine alkoholischen Getränke verabreicht werden!

Rechtsgrundlage

§12 Gaststättengesetz

Zuständigkeit

Das Ordnungsamt der Gemeinde in der Ausgeschenkt werden soll.

Organisationseinheiten

OrdnungsamtOrtHauptstrasse 26 79336 Herbolzheim

Freigabevermerk

Stadt Herbolzheim