Unsere Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Herbolzheim

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Unsere Dienstleistungen

Unsere Leistungen für Sie

Hier findn Sie unsere Dienstleistungen und alle wichtigen Informationen dazu. Unter Digitale Anträge finden Sie alle Leistungen, welche Sie ganz bequem von zuhause aus erledigen können. Unter Formulare von A-Z finden Sie alle Vordrucke und Online-Formulare. 

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Voraussetzungen

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.

Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.

Fristen

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Sonstiges

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

Zuständigkeit

Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin

Organisationseinheiten

Stadt HerbolzheimOrtHauptstrasse 26 79336 Herbolzheim
SteueramtOrtHauptstrasse 26 79336 Herbolzheim

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministeriumhaben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.